Ausschreibungen

Arbeitsstipendien Bildende Kunst 2027

Die Krull Stiftung vergibt im Jahr 2027 bis zu drei Arbeitsstipendien im Bereich der bildenden Kunst an in Berlin oder Brandenburg lebende und arbeitende Künstlerinnen und Künstler.

Die Stipendien werden für die Dauer von zwölf Monaten (1. Januar bis 31. Dezember 2027) gewährt und sind mit monatlich 1.200 € dotiert.

Fördergegenstand und -voraussetzungen
Gefördert werden künstlerische Arbeitsvorhaben im Bereich der bildenden Kunst, insbesondere in den Sparten Malerei, Skulptur und Fotografie.

Nicht förderfähig sind im Jahr 2027 Vorhaben aus den Bereichen Video- und Digitalkunst sowie Performance.

Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die
• eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben oder
• eine mehrjährige professionelle künstlerische Tätigkeit nachweisen können.

Ein individueller Förderbedarf muss vorliegen. Studierende sind von der Antragstellung ausgeschlossen.

Die Stiftung behält sich vor, die Stipendien mit einer Teilnahme an einer Gruppenausstellung in Berlin zu verbinden.

Auswahlverfahren
Grundlage der Entscheidung ist ein schlüssiges Konzept für ein Arbeitsvorhaben, das eine eigenständige künstlerische Position und deren Weiterentwicklung erkennen lässt.

Weitere Bewertungskriterien sind insbesondere die bisherige künstlerische Tätigkeit sowie erhaltene Förderungen und Auszeichnungen.

Über die Vergabe entscheidet die Stiftung auf Grundlage der Empfehlung einer unabhängigen Fachjury. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Bewerbungsverfahren
Für die Bewerbung ist ausschließlich das „Bewerbungsformular Arbeitsstipendium 2027“ zu verwenden (abrufbar unter Formulare).

Das Formular ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen, persönlich zu unterzeichnen und gemeinsam mit den geforderten Unterlagen bis spätestens 31.05.2026, 23:59 Uhr, elektronisch an info@krull-stiftung.de einzureichen.

Maßgeblich ist der fristgerechte elektronische Eingang. Unvollständige oder verspätet eingereichte Bewerbungen werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Die Mitteilung über die Entscheidung erfolgt voraussichtlich im Juli 2026 per E-Mail. Von Nachfragen zum Stand des Verfahrens ist abzusehen.

Rechtliche Hinweise
Die eingereichten Unterlagen werden vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens und der Stipendienvergabe verwendet.

Die Stiftung ist berechtigt, die Bewilligung ganz oder teilweise zurückzunehmen und ausgezahlte Mittel zurückzufordern, sofern die Förderung aufgrund unzutreffender oder unvollständiger Angaben erlangt wurde oder wesentliche Änderungen nicht unverzüglich angezeigt wurden.


Projektförderung im Bereich Bildende Kunst und Gartenbaukunst

Über das gesamte Jahr können im Bereich Bildende Kunst und Gartenbaukunst Projekte von Künstlerinnen und Künstlern selbst oder von steuerbegünstigten Körperschaften mit Zuschüssen gefördert werden. Bitte verwenden Sie das entsprechende Formular.


Publikationsförderungen im Bereich Bildende Kunst und Gartenbaukunst


Ebenso können jederzeit Publikationsförderungen im Bereich Bildende Kunst und Gartenbaukunst von natürlichen Personen oder steuerbegünstigten Körperschaften beantragt werden. Bitte verwenden Sie das dafür vorgesehene Formular.


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