Ausschreibungen
Projektförderung im Bereich Bildende Kunst
Über das gesamte Jahr können im Bereich Bildende Kunst Projekte von Künstlerinnen und Künstlern selbst oder von steuerbegünstigten Körperschaften mit Zuschüssen gefördert werden. Bitte verwenden Sie das entsprechende Formular.
Wir bitten Sie, Anträge spätestens bis zum 30. Juni 2024 einzureichen.
Projektförderungen im Bereich Gartenbaukunst
Ebenso können jederzeit im Bereich Gartenbaukunst eigene Projekte von natürlichen Personen oder steuerbegünstigten Körperschaften mit Zuschüssen gefördert werden. Bitte verwenden Sie das entsprechende Formular.
Wir bitten Sie, Anträge spätestens bis zum 30. Juni 2024 einzureichen.
Arbeitsstipendien Bildende Künste 2024
A. Ausschreibung
Die Hans und Charlotte Krull Stiftung, Berlin, vergibt im Jahr 2024 bis zu drei Arbeitsstipendien im Bereich bildende Künste für in Berlin und/oder im Land Brandenburg lebende und arbeitende Künstler/innen. Die Stipendien laufen über zwölf Monate, beginnend mit dem 1. Januar 2024. Sie sind monatlich mit 1.200 EUR dotiert. Mit den Stipendien kann die Teilnahme an einer Gruppenausstellung in Berlin verbunden sein. Gefördert werden können bildende Künstler/innen, die eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben oder eine langjährige professionelle künstlerische Tätigkeit nachweisen können. Ein Förderbedarf muss bestehen. Studierende sind von der Stipendienvergabe ausgeschlossen.
Grundlage für die Vergabe der Arbeitsstipendien ist ein Konzept für Arbeitsvorhaben, die eine künstlerische Weiterentwicklung erkennen lassen. Weitere Kriterien für die Entscheidung sind u.a. die bisherige künstlerische Arbeit, bisherige Förderungen und Auszeichnungen sowie (nachrangig) besondere Berufsphasen und die wirtschaftliche Situation der Bewerberin/des Bewerbers.
Die diesjährige Jury besteht aus:
- Constantin Hartenstein, Künstler
- Dr. Fabrizio Micalizzi, Vorstand, Krull-Stiftung
- Fousieh Mobayen, Kuratorin
- Ursula Scheer, Leiterin Ressort Kunstmarkt, FAZ
- Hannah Weidner, Direktorin, GROVE Berlin
- Raoul Zoellner, Direktor, Boros Foundation
B. Hinweise für Interessierte
Für die Bewerbung für ein Arbeitsstipendium ist das „Bewerbungsformular für ein Arbeitsstipendium im Bereich bildende Künste 2024” zu verwenden, das auf der Webseite (www.krull-stiftung.de) zu finden ist. Es ist vollständig und wahrheitsgemäß in deutscher Sprache auszufüllen und von dem Bewerber/der Bewerberin persönlich zu unterschreiben. Die darin geforderten Unterlagen sind mit dem ausgefüllten Formular spätestens am 13. August 2023 einzureichen. Später eingereichte Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Maßgeblich ist der elektronische Eingang bei der Stiftung unter info@krull-stiftung.de. Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.
Die Ergebnisse des Auswahlverfahrens werden voraussichtlich Mitte Oktober 2023 per E-Mail mitgeteilt. Bitte sehen Sie von E-Mailnachfragen ab.
Die Angaben und Unterlagen werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich den Förderzwecken. Eine Überprüfung der Angaben bleibt seitens der Stiftung vorbehalten. Die Bewilligung wird zurückgenommen und die Stiftung ist berechtigt, bereits zur Auszahlung gelangte Mittel zurückzuverlangen, wenn die Förderung zu Unrecht, insbesondere durch unzutreffende Angaben erlangt worden ist und der Bewerber/die Bewerberin dies zu vertreten oder Änderungen nicht unverzüglich angegeben hat.
Ergeben sich nach der Vergabe des Stipendiums während des Förderzeitraums Veränderungen gegenüber den im Förderantrag gemachten Angaben, ist die Stiftung unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Wird dieser Anzeigepflicht nicht nachgekommen, behält sich die Stiftung die Kürzung bereits bewilligter Fördermittel und eine entsprechende Rückforderung vor.