Ausschreibungen

Arbeitsstipendien Bildende Künste

Die Hans und Charlotte Krull Stiftung vergibt für das Jahr 2025 bis zu drei Arbeitsstipendien im Bereich Bildende Künste für in Berlin oder im Land Brandenburg lebende und arbeitende Künstlerinnen und Künstler. Die Stipendien laufen über zwölf Monate, beginnend mit dem 1. Januar 2025. Sie sind monatlich mit 1.200 EUR dotiert. Mit den Stipendien kann die Teilnahme an einer Gruppenausstellung in Berlin verbunden sein. Gefördert werden können bildende Künstler, die eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben oder eine langjährige professionelle künstlerische Tätigkeit nachweisen können. Ein Förderbedarf muss bestehen. Studierende sind von der Stipendienvergabe ausgeschlossen.

Grundlage für die Vergabe der Arbeitsstipendien ist ein Konzept für Arbeitsvorhaben, die eine künstlerische Weiterentwicklung erkennen lassen. Weitere Kriterien für die Entscheidung sind u.a. die bisherige künstlerische Arbeit, bisherige Förderungen und Auszeichnungen und (nachrangig) besondere Berufsphasen.

Für die Bewerbung ist das „Bewerbungsformular für ein Arbeitsstipendium im Bereich Bildende Künste 2025” zu verwenden, das unter https://www.krull-stiftung.de/formulare/  zu finden ist. Es ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und persönlich zu unterschreiben. Die darin geforderten Unterlagen sind mit dem ausgefüllten Formular spätestens am 29. April 2024, 23:59 Uhr einzureichen. Maßgeblich ist der elektronische Eingang bei der Stiftung unter info@krull-stiftung.de. Später eingereichte oder unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. 

Die Ergebnisse des Auswahlverfahrens werden voraussichtlich Mitte Juni 2024 per E-Mail mitgeteilt. Bitte sehen Sie von vorherigen Nachfragen ab. 

Die Angaben und Unterlagen werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich den Förderzwecken. Eine Überprüfung der Angaben bleibt seitens der Stiftung vorbehalten. Die Bewilligung wird zurückgenommen und die Stiftung ist berechtigt, bereits zur Auszahlung gelangte Mittel zurückzuverlangen, wenn die Förderung zu Unrecht, insbesondere durch unzutreffende Angaben erlangt worden ist und die Bewerberin oder der Bewerber dies zu vertreten oder Änderungen nicht unverzüglich angegeben hat.

Ergeben sich nach der Vergabe des Stipendiums während des Förderzeitraums Veränderungen gegenüber den im Förderantrag gemachten Angaben, ist die Stiftung unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Wird dieser Anzeigepflicht nicht nachgekommen, behält sich die Stiftung die Kürzung bereits bewilligter Fördermittel und eine entsprechende Rückforderung vor.


Projektförderung im Bereich Bildende Kunst

Über das gesamte Jahr können im Bereich Bildende Kunst Projekte von Künstlerinnen und Künstlern selbst oder von steuerbegünstigten Körperschaften mit Zuschüssen gefördert werden. Bitte verwenden Sie das entsprechende Formular.

Wir bitten Sie, Anträge spätestens bis zum 30. Juni 2024 einzureichen.


Projektförderungen im Bereich Gartenbaukunst


Ebenso können jederzeit im Bereich Gartenbaukunst eigene Projekte von natürlichen Personen oder steuerbegünstigten Körperschaften mit Zuschüssen gefördert werden. Bitte verwenden Sie das entsprechende Formular.

Wir bitten Sie, Anträge spätestens bis zum 30. Juni 2024 einzureichen.


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