Ausschreibungen
Arbeitsstipendien für 2026
Die Krull Stiftung vergibt für das Jahr 2026 bis zu drei Arbeitsstipendien im Bereich bildende Künste für in Berlin oder Brandenburg lebende und arbeitende Künstlerinnen und Künstler. Die Stipendien laufen über zwölf Monate, beginnend mit dem 1. Januar 2026. Sie sind monatlich mit 1.200€ dotiert.
Förderkriterien: Gefördert werden können bildende Künstler, die eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben oder eine langjährige professionelle künstlerische Tätigkeit nachweisen können. 2026 werden keine Arbeitsvorhaben aus den Bereichen Video- und Digitalkunst sowie Performance gefördert. Ein Förderbedarf muss bestehen. Studierende sind von der Stipendienvergabe ausgeschlossen. Mit den Stipendien kann die Teilnahme an einer Gruppenausstellung in Berlin verbunden sein.
Auswahl: Grundlage für die Vergabe der Arbeitsstipendien ist ein Konzept für Arbeitsvorhaben, die eine künstlerische Weiterentwicklung erkennen lassen. Weitere Kriterien für die Entscheidung sind u.a. die bisherige künstlerische Arbeit, bisherige Förderungen und Auszeichnungen. Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien trifft der Vorstand der Stiftung auf Vorschlag einer Fachjury.
Verfahren: Für die Bewerbung für ein Arbeitsstipendium ist das Bewerbungsformular Arbeitsstipendium 2026 zu verwenden. Es ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und persönlich oder elektronisch zu unterschreiben. Die darin geforderten Unterlagen sind mit dem ausgefüllten Formular spätestens am 20. Juni 2025, 23:59 Uhr einzureichen. Später eingereichte oder unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Maßgeblich ist der elektronische Eingang unter der Mailadresse „info@krull-stiftung.de“.
Die Ergebnisse des Auswahlverfahrens werden voraussichtlich im Laufe des Augusts 2025 per E-Mail mitgeteilt. Bitte sehen Sie von vorherigen Nachfragen per E-Mail ab.
Rechtliche Hinweise: Die Angaben und Unterlagen werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich den Förderzwecken. Eine Überprüfung der Angaben bleibt seitens der Stiftung vorbehalten. Die Bewilligung wird zurückgenommen und die Stiftung ist berechtigt, bereits zur Auszahlung gelangte Mittel zurückzuverlangen, wenn die Förderung zu Unrecht, insbesondere durch unzutreffende Angaben erlangt worden ist und der Bewerber dies zu vertreten oder Änderungen nicht unverzüglich angegeben hat.
Projektförderung im Bereich Bildende Kunst und Gartenbaukunst
Über das gesamte Jahr können im Bereich Bildende Kunst und Gartenbaukunst Projekte von Künstlerinnen und Künstlern selbst oder von steuerbegünstigten Körperschaften mit Zuschüssen gefördert werden. Bitte verwenden Sie das entsprechende Formular.
Die nächste Entscheidungsrunde findet voraussichtlich Ende November 2025 statt.
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Publikationsförderungen im Bereich Bildende Kunst und Gartenbaukunst
Ebenso können jederzeit Publikationsförderungen im Bereich Bildende Kunst und Gartenbaukunst von natürlichen Personen oder steuerbegünstigten Körperschaften beantragt werden. Bitte verwenden Sie das dafür vorgesehene Formular.
Die nächste Entscheidungsrunde findet voraussichtlich Ende November 2025 statt.
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